Gebühren

GEBÜHREN

Abrechnungsgrundlage aller Behandlungs- und Untersuchungskosten bildet die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH`85), sofern diese Leistungen in dem Gebührenverzeichnis aufgelistet sind.

Für Privatversicherte werden die Kosten ganz bzw. teilweise erstattet.

Ebenfalls erfolgt eine Übernahme der Behandlungskosten bei Beamten durch die Beihilfe und bei Polizeibeamten durch die Heilfürsorge.  Bitte informieren Sie sich über genaue Konditionen dahingehend bei Ihrer Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet heilpraktische Leistungen in der Regel nicht. Besitzen Sie jedoch eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, können Sie mit einer Kostenbeteiligung durch Ihre Zusatzversicherung rechnen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Zusatzversicherung.
Die Verbandszugehörigkeit (VFO) ermöglicht die Beteiligung der meisten gesetzlichen Krankenversicherungen an osteopathischen Behandlungen.

Kostenerstattung der IKK Südwest und der HKK
Die Praxis für Osteopathie, Chiropraktik & innovative Naturheilverfahren ist im Rahmen der Satzlungsleistung als qualifizierter Leistungserbringer für den Bereich Naturheilverfahren anerkannt und ist in deren Anbieterverzeichnis gelistet. Es besteht eine Kostenübernahme zu 80 % durch die IKK Südwest und die HKK für Chiropraktik und Akupunktur. Die Kostenerstattung erfolgt im Rahmen des Gesundheitskontos.

Bitte sprechen Sie über die genauen Konditionen mit Ihrer Krankenkasse. 
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